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Warum
ist eine Erbfolgeregelung überhaupt notwendig? |
In fast
90 % aller Erbfälle – in Deutschland werden jährlich
ca. 100 Mrd. EURO vererbt – fehlt jede Nachfolgeregelung
durch Testament, Erbvertrag oder vorweggenommener Erbfolge. |
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Grund hierfür
ist, dass die frühzeitige Beschäftigung mit dem eigenen
Tod als unangenehm empfunden wird und ein möglicher Konflikt
mit den potentiellen Erben vor Eintritt des Erbfalles vermieden
werden soll. |
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Fehlt aber
eine eindeutige Regelung bezüglich des Nachlasses, die
dem tatsächlichen Willen des Erblassers entspricht, mit
der Folge, dass die von den Erben manchmal als ungerecht empfundene
gesetzliche Erbfolge eintritt, kommt es in den meisten Fällen
zu Streitigkeiten zwischen den Erben, die das Familienleben
zerstören, zu gerichtlichen Auseinandersetzungen führen
und dadurch auch den Nachlass schmälern. |
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Da bei
der Abfassung eines privatschriftlichen Testaments erfahrungsgemäß
schwere Formfehler begangen werden, die u.U. zur Nichtigkeit
bzw. Anfechtbarkeit der letztwilligen Verfügung führen
können, ist eine professionelle und kompetente Beratung
dringend zu empfehlen. |
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Diese Beratung
sollte in erster Linie den Willen des Erblassers in den Vordergrund
stellen, aber auch unter dem Gesichtspunkt familiärer Gerechtigkeit
und Ausgewogenheit erfolgen. |