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Anwaltskanzlei
Katrin
Ammann-Sigel
Rechtsanwältin & Mediatorin
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Vorsorgevollmacht
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Durch
die Erteilung einer jederzeit abänderbaren und widerruflichen
Vollmacht können Sie |
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der
Bestellung eines Ihnen unter Umständen unbekannten gesetzlichen
Betreuers durch das Vormundschaftsgericht vorbeugen
einer oder mehreren Personen Ihres Vertrauens die Vertretungsbefugnis
für von Ihnen festgelegte Bereiche (z.B. in finanziellen
Dingen) übertragen oder eine allumfassende Generalvollmacht,
die Ihre ganz persönlichen Dinge (z.B. ärztliche Behandlungsmaßnahmen
oder einen Heimaufenthalt) regelt, erteilen. |
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Betreuungsverfügung
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Mit
einer Betreuungsverfügung, die schriftlich abgefaßt
werden sollte, können Sie (für das Vormundschaftsgericht
und den Betreuer verbindlich) |
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Ihre
Wünsche äußern, welche Person(en) im Betreuungsfall
vom Vormundschaftsgericht zum Betreuer bestellt werden sollen;
bereits jetzt genaue Bestimmungen und Regelungen treffen (z.B.
wie Ihre finanziellen Mittel verwendet werden sollen, welche
ärztliche Behandlungen Sie im Krankheitsfalle wünschen,
wo und wie Sie Ihren Lebensabend verbringen wollen). |
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